Die GBU Psyche richtig durchführen und dokumentieren

Gesetzliche Vorgaben. Arbeitgeberpflicht

Der Gesetzgeber verankert die GBU Psyche an drei Stellen:

Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 5), in der

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV  § 3), und in der

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 3).

  • Jeder Arbeitsplatz ist hinsichtlich des betrieblichen Gefährdungspotentials für die Psyche des Mitarbeiters zu beurteilen - analog zu physischen Belastungen
  • Verpflichtung gilt für jeden Arbeitgeber, jeder Branche und Größe, sofern auch nur ein Mitarbeiter angestellt ist
  • Holschuld des Arbeitgebers zur Informierung über aktuelle Arbeitsschutzvorschriften (Präventionspflicht)
  • Berufsgenossenschaften realisieren ihre Pflicht zur Kostenübernahme nur bei ordnungsgemäßer GBU Psyche

Rechtssichere Durchführung &  Beurteilung

 

  1. GDA (2014) leitlinienkonformer Prozess
  2. Wissenschaftliche Skalen und Bewertungsmethoden
  3. Geeignete Verfahren - auch für kleine Betriebe/Budgets
  4. Fachpsychologisch fundierte Analyse & Empfehlungen
  5. Skalierbare Ergebnisse und Wirksamkeitskontrolle
  6. Professionelle Dokumentation (Prozess & Ergebnisse)

Status Quo 2019

Ca. 45% aller KMU in Deutschland haben die GBU Psyche noch nicht bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

  • Je kleiner ein Betrieb, desto wahrscheinlicher dass keine Durchführung bzw. anfechtbare Verfahrensmängel
  • Folge: Steigendes Arbeitgeber-Haftungsrisiko bei betriebsbedingten Erkrankungen/Unfällen
  • Mögliche Regressansprüche an den Unternehmer im Leistungsfall, z.B. bei Burnout, Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Oder Forderung einer anteiliger Kostenrückerstattung von Seiten der Krankenkassen / Unfallkasse.

Vorbehalte & häufige Durchführungsmängel:

  • Befürchtung, das Stress gemessen wird: Stress-Diagnose einzelner Mitarbeiter bzw. des Gesamtbetriebs
  • Faktisches Analyseergebnis ist ein Gefährdungsprofil von Belastungen im Betrieb, die zu Stress führen können
  • Oft fehlende Strategie zur Gesamtumsetzung im Betrieb
  • Unklarheiten, welche Inhalte vollständig zu erfassen sind
  • Nicht sachkundige Ableitung schlüssiger Empfehlungen
  • Isolierte Aktionen statt Präventions- und Prozesscharakter.