Die arbeitsschutzseitig verpflichtende Beurteilung stellt arbeitsbezogene psychische Gefährdungsfaktoren fest. Sind
spezifische Faktoren markant, so werden gezielt Präventionsmaßnahmen abgeleitet :
Sinnvolle, bedarfsbasierte Verhaltens- bzw. Verhältnispräventionen.
Gezielte Präventionsmaßnahmen (initiert durch den Unternehmer), die die Risiken betrieblicher, stabil hoher psychischer Belastungen senken bzw. minimieren.
Der Gesetzgeber wird damit der starken Zunahme von AU-Tagen aufgrund psychischer Erkrankungen gerecht.
Unmittelbare Vorteile:
Mittelfristige Effekte:
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